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InAS GmbH
Gasfabrikstraße 16
92224 Amberg
HRB 5804

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der InAS – Infrastruktur Amberg-Sulzbach GmbH zur Nutzung von Ladesäulen im InAS Ladenetz

Anwendungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Zugang und die Nutzung von Ladestationen im InAS Ladenetz, an denen der Kunde Elektrofahrzeuge über die InAS GmbH-Lade-RFID-Karten (im Folgenden RFID-Karten) aufladen kann.

Vertragspartner der Dienstleistung zum Laden an den E-Ladesäulen im InAS-Ladenetz ist die InAS – Infrastruktur Amberg-Sulzbach GmbH (InAS) als Betreiberin und der Kunde als Nutzer der Ladesäule.

Mit jeder Benutzung einer Ladesäule entsteht ein Einzelnutzungsvertrag zwischen dem Kunden und InAS. Diese AGB‘s werden Bestandteil dieses Einzelnutzungsvertrages.

Nutzungsberechtigung, Registrierung, RFID-Karte

  1. Zur Benutzung der öffentlich zugänglichen Ladesäulen im InAS Ladenetz ist jeder Kunde berechtigt, der sich als Kunde bei der InAS registriert hat und freigeschaltet wurde oder der über Roaming zur Benutzung freigeschalten ist oder der sich als Kunde über die Community-Option Direct Payment an den Ladesäulen registriert hat. Ein Anspruch des Kunden auf Vertragsabschluss mit InAS besteht nicht.
  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Betriebs der Ladesäulen, oder auf freie Ladesäulen oder deren Verfügbarkeit bzw. ständige Nutzbarkeit der Ladesäulen.
  3. Der Kunde registriert sich im InAS Ladenetz über die Homepage der InAS (www.inas.bayern). Die Registrierung kommt mit Bestätigung durch InAS zustande. Nach Abschluss der Registrierung und Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt zwischen InAS und dem Kunden ein Rahmennutzungsvertrag zur Benutzung der Ladesäulen zustande. Dies löst den Versand der RFID-Karten durch InAS an den Kunden aus.
  4. Der Kunde gibt bei der Registrierung eine E-Mail-Adresse an. InAS kann dem Kunden an diese E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung der Nutzung (z. B. Mitteilungen über die Registrierung und den Beginn der Nutzung) sowie Rechnungen senden.
  5. Änderungen des Namens, der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder der Kontoverbindung hat der Kunde per E-Mail an benutzerverwaltung@inas.bayern zu melden. Bei veralteten oder unkorrekten Daten ist InAS berechtigt, den Kunden bis zur Korrektur der Daten von der Benutzung der Ladesäulen auszuschließen.
  6. Der Kunde ist für die bestimmungsgemäße Verwendung seiner RFID-Karte verantwortlich. Sie ist vom Kunden mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um Missbrauch zu verhindern. Stellt der Kunde den Verlust oder Diebstahl seiner RFID-Karte, ihre missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, hat er InAS unverzüglich zu unterrichten. InAS wird daraufhin die RFID-Karte unverzüglich sperren und stellt dem Kunden eine neue RFID-Karte zur Verfügung. Bei unberechtigter Nutzung durch Dritte werden die Kosten zu Lasten des Kunden verrechnet.
  7. Die ausgegebene RFID-Karte ist ausschließlich bestimmungemäß zu nutzen. Sie wird dem Kunden zum Zwecke der Authentifizierung und anschließender Abrechnung von Ladevorgängen an den Ladesäulen der InAS kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Karte bleibt im Eigentum der InAS. Sie ist nicht übertragbar. Die Karte ist nur für den Zeitraum der Vertragsbeziehungen zwischen Endkunde und InAS gültig. Nach Ende der Vertragsbeziehungen zwischen InAS und Endkunde ist die Karte unaufgefordert an InAS zurückzugeben.

Parkplatznutzung

  1. An der jeweiligen Ladesäule sind die dazugehörenden Parkflächen gekennzeichnet, und werden für den Ladevorgang zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
  2. Sofern eine Höchstparkdauer an den Parkplätzen angegeben ist, ist diese einzuhalten.

Nutzungsvertrag, Preise und Abrechnung

  1. Vor Beginn des Ladevorgangs authentifiziert sich der Kunde mit der RFID-Karte. Wenn diese Authentifizierung erfolgreich ist startet er den Tankvorgang durch Bestätigung “zahlungspflichtig bestellen“, wodurch ein Einzelnutzungsvertrag zwischen dem Kunden und InAS zustande kommt.
  2. Die geladene Strommenge kann der Kunde auf der Monatsrechnung im Einzelnachweis einsehen. Der Preis je Ladesäule ist auf der Homepage www.inas.bayern hinterlegt.
  3. Nach Abschluss des Ladevorgangs wird dieser über die ausgewählte Zahlungsmethode abgerechnet.

Nutzung der Ladesäulen

  1. Vor Beginn des Ladevorgangs authentifiziert sich der Kunde mit der RFID-Karte. Wenn diese Authentifizierung erfolgreich ist startet er den Tankvorgang durch Bestätigung “zahlungspflichtig bestellen“, wodurch ein Einzelnutzungsvertrag zwischen dem Kunden und InAS zustande kommt. 2. Die geladene Strommenge kann der Kunde auf der Monatsrechnung im Einzelnachweis einsehen. Der Preis je Ladesäule ist auf der Homepage www.inas.bayern hinterlegt. 3. Nach Abschluss des Ladevorgangs wird dieser über die ausgewählte Zahlungsmethode abgerechnet.Der Kunde muss sich vor der Benutzung der Ladesäule über deren Bedienung informieren. Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Kabel und Steckvorrichtungen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Es dürfen nur geprüfte Fahrzeuge angeschlossen werden, die für die ausgewiesene Ladespannung zugelassen sind.
  2. Die Ladesäule darf ausschließlich für die Aufladung der in den Fahrzeugen des Kunden befindlichen Batterien genutzt werden.
  3. Vor Benutzung der E-Ladesäule ist diese auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Bei erkennbaren Schäden am Gehäuse, an den Schutzklappen und den Anschlussdosen, bei jeglicher Art von Fehlfunktion der Ladesäule und Anzeichen von Vandalismus darf die Nutzung der Ladesäule weder begonnen noch fortgesetzt werden. Die Betreiberin bittet den Kunden, festgestellte Mängel über das Kontaktformular unter www.inas.bayern zu melden.
  4. Die E-Ladesäulen sind mit Ladesteckdosen Typ 2, AC Ladung bis 22KW Ladeleistung ausgestattet. Die Betreiberin behält sich vor, jederzeit Änderungen an den technischen Spezifikationen sowie der Bedien- und Funktionsweise der Ladesäulen vorzunehmen.

Nutzungsunterbrechung

  1. Zum Zwecke von Instandhaltung, Wartung und Inspektionen oder anderen betriebsnotwendigen Tätigkeiten kann die Benutzung der Ladestation verweigert bzw. dieser gesperrt werden, oder der Ladevorgang abgebrochen werden. Gleiches gilt für das Zugangsmedium der InAS -RFID-Karte.
  2. Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung oder der Kommunikationsverbindung sowie bei einem technischen Defekt einer Ladestation ist InAS, soweit es sich um Folgen einer Störung des Stromnetzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses, des Mobilfunknetzes oder der Ladestation handelt, von einer Leistungspflicht befreit. Dies gilt ebenso bei höherer Gewalt.
  3. Die InAS ist gegenüber dem Kunden nicht zur Bereitstellung von elektrischer Energie an den Ladesäulen verpflichtet. Dies gilt insbesondere, wenn eine Außerbetriebnahme von Ladesäulen aus technischen Gründen erforderlich ist.
  4. Bei Zuwiderhandlung durch den Kunden ist InAS berechtigt, die Benutzung der Ladestationen bzw. einen Ladevorgang ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen.

Kündigung

  1. Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Kunden sowie InAS mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet für den Kunden die Berechtigung zur Nutzung der Ladestationen im InAS Ladenetz auf Basis des Rahmennutzungsvertrages.
  2. Der Rahmennutzungsvertrag kann aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug) ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt und der Zugang zu den Ladestationen im InAS Ladenetz entzogen werden.
  3. Die Kündigung bedarf der Textform entweder per Brief an (InAS Infrastruktur Amberg- Sulzbach GmbH, oder E-Mail an benutzerverwaltung@inas.bayern). Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder diesen AGB) bleiben unberührt.

Haftung

  1. InAS haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei Personenschäden sowie in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung (z.B. Produkthaftungsgesetz), nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei einfachen Schäden haftet InAS nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. InAS haftet nicht für Schäden die aus der unsachgemäßen Nutzung der Ladestation oder Benutzung ungeeigneten Zubehörs (Ladekabel) durch den Kunden entstehen.
  4. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er schuldhaft verursacht, z.B. für Beschädigungen an Baulichkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Ladesäule sowie für Schäden an der Ladesäule selbst. Der Begriff Ladesäule umfasst hierbei alle Anlagen oder Anlagenteile, sowie sonstige Einrichtungen für den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Sollte es hierdurch zu einer Schädigung Dritter kommen, stellt der Kunde die InAS von Ansprüchen Dritter frei.
  5. Der Kunde ergreift alle zumutbaren notwendigen Maßnahmen, um Schäden am Elektrofahrzeug infolge von Unterbrechungen, Unregelmäßigkeiten oder anderen Störungen im Stromnetz zu vermeiden.

Datenschutz

  1. Die für die Abwicklung der Nutzung der Ladestationen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nötigen Daten werden entsprechend den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet.
  2. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter https://inas.bayern/datenschutz

Schlussbestimmungen

  1. Der Gerichtsstand ist Amberg.
  2. Auf diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  3. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

 
Stand: 15.12.2021

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